Im Januar 2008 wurden in Berlin, Hannover und Köln die ersten Umweltzonen eingerichtet. Mittlerweile gibt es Bundesweit gut 70 Städte die eine Einfahrt nur mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gewähren. Ausschließlich Fahrzeugen mit einem geringen Schadstoffausstoß und einer an der Windschutzscheibe angebrachten Feinstaubplakette, wird hier die Einfahrt gewährt.
Die vorgeschriebene Feinstaubplakette wird bei geparkten Autos regelmäßig kontrolliert. Um einer Strafe zu entgehen, sollten Sie sich diese von einer unserer Kfz-Prüfstellen ausstellen lassen. Für die Bestimmung benötigen wir lediglich den Fahrzeugschein.
Welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, können auch Sie schnell und unkompliziert bestimmen. Nutzen Sie hierfür unseren Feinstaubrechner.
Folgende Kraftfahrzeuge sind von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 befreit